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BAföG und Nebenjob 2026: Wie viel darfst du verdienen?

Zuletzt geprüft am 25.08.2026 · 6 Min. Lesezeit · von der mybafoeg-Redaktion

Das Gerücht hält sich hartnäckig: „Wenn du jobbst, kürzen sie dir das BAföG.“ Die Wahrheit für 2026: Ein klassischer Minijob bis 603 € im Monat ändert an deinem BAföG nichts — keinen Cent. Hier ist die Rechnung dahinter, und die zwei Stellen, an denen es doch teuer werden kann.

Warum genau 603 €?

Vom Bruttoeinkommen zieht das Amt dreierlei ab, bevor irgendetwas angerechnet wird: die Werbungskostenpauschale, eine Sozialpauschale und deinen persönlichen Freibetrag nach § 23 BAföG. Der Gesetzgeber hat diese Abzüge so austariert, dass ein Minijob an der Geringfügigkeitsgrenze vollständig anrechnungsfrei bleibt. Da die Minijob-Grenze am Mindestlohn hängt, wächst sie mit: 2025 lag sie bei 556 €, seit Januar 2026 bei 603 €.

Gemittelt wird über den ganzen Bewilligungszeitraum (meist 12 Monate). Läuft dein Bewilligungszeitraum über den Jahreswechsel, gelten die Grenzen anteilig — z. B. bei BWZ Oktober 2025 bis September 2026: 3 × 556 € + 9 × 603 € = 7.095 € insgesamt.

Werkstudentenjob über der Grenze

Verdienst du im Schnitt mehr — etwa als Werkstudent:in mit 900 € —, fällt dein BAföG nicht weg. Angerechnet wird nur der Teil oberhalb der Freibeträge, und zwar verteilt auf die Monate des Bewilligungszeitraums. Ob sich das für dich rechnet, zeigt der BAföG-Rechner: Einkommen eintragen, Ergebnis vergleichen.

Die zwei teuren Fallen

  • Nicht melden: Du bist verpflichtet, Einkommensänderungen dem Amt anzuzeigen. Die Ämter gleichen Daten mit Renten- und Finanzbehörden ab — unstimmige Angaben führen zu Rückforderungen plus möglichem Bußgeld.
  • Selbständige Einkünfte: Bei Freelance-Arbeit gilt nicht die 603-€-Logik, sondern der Gewinn nach Steuerbescheid — die Pauschalen fallen anders aus, die anrechnungsfreie Grenze liegt niedriger.

Was zählt als Einkommen — und was nicht?

ZähltZählt nicht
Lohn/Gehalt (Minijob, Werkstudent)Kindergeld
Selbständige Einkünfte (Gewinn)BAföG selbst, Studienstarthilfe
Waisenrente (mit eigenem Freibetrag)Unterhalt der Eltern in Geld
Stipendien über 300 €/MonatDeutschlandstipendium bis 300 €
Im mybafoeg-Antrag trägst du dein Einkommen in Alltagssprache ein — die korrekte Zuordnung in die Formblatt-Zeilen und die Freibetragslogik übernimmt die Plattform.

Häufige Fragen

Wie viel darf ich 2026 neben dem BAföG verdienen?

Im Schnitt 603 € brutto pro Monat (die Minijob-Grenze 2026) über den Bewilligungszeitraum — ohne jede Kürzung. Grundlage sind der Freibetrag nach § 23 BAföG plus Werbungskosten- und Sozialpauschale.

Wird mein Verdienst monatlich geprüft?

Nein — das Amt mittelt dein Einkommen über den gesamten Bewilligungszeitraum (meist 12 Monate). Ein gut bezahlter Ferienjob im August schadet nicht, solange der Durchschnitt passt.

Was passiert, wenn ich über der Grenze liege?

Nur der Betrag über der Grenze wird angerechnet — dein BAföG sinkt anteilig, fällt aber nicht komplett weg. Wichtig: Verdienständerungen dem Amt melden, sonst drohen Rückforderungen.

Zählt Kindergeld als Einkommen?

Nein, Kindergeld wird nicht auf das BAföG angerechnet. Auch Studienstarthilfe (§ 56b BAföG) und BAföG selbst zählen nicht als Einkommen.

Bereit für deinen Antrag?

Anspruch in 2 Minuten prüfen — oder den kompletten Antrag in ~30 Minuten fertigmachen: Formblatt 1 automatisch befüllt, Nachweise geprüft, Versand ans zuständige Amt.

Quellen

Sorgfältig recherchiert, aber keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Gesetz und der Bescheid deines Amts für Ausbildungsförderung. Stand: 25.08.2026.