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BAföG-Höchstsatz 2026/27: 992 € — wer ihn bekommt und wie er sich zusammensetzt

Zuletzt geprüft am 25.08.2026 · 7 Min. Lesezeit · von der mybafoeg-Redaktion

„Wie viel BAföG bekomme ich?“ — die ehrliche Antwort: Es kommt darauf an, aber die Obergrenze ist klar geregelt. Für das Wintersemester 2026/27 liegt der Höchstsatz für Studierende bei 992 € im Monat. Hier ist die komplette Rechnung.

So setzt sich der Höchstsatz zusammen

BausteinBetragWer bekommt ihn?
Grundbedarf (§ 13 Abs. 1)475 €alle Studierenden
Wohnpauschale auswärts (§ 13 Abs. 2)380 €wer nicht bei den Eltern wohnt
Wohnzuschlag bei den Eltern59 €wer bei den Eltern wohnt
Zuschlag Krankenversicherung102 €wer sich selbst versichert (nicht familienversichert)
Zuschlag Pflegeversicherung35 €wer sich selbst versichert
  • 992 € — eigene Wohnung, selbst kranken- und pflegeversichert (475 + 380 + 102 + 35)
  • 855 € — eigene Wohnung, familienversichert (475 + 380)
  • 534 € — bei den Eltern wohnend, familienversichert (475 + 59)
Ab 25 endet in der Regel die Familienversicherung — dann steigt dein Bedarf automatisch um 137 € auf bis zu 992 €. Das Amt berücksichtigt das aber nur, wenn du die eigene Versicherung nachweist.

Vom Bedarf zum Auszahlungsbetrag

Der Höchstsatz ist eine Rechengröße, kein Versprechen. Das Amt zieht davon ab: das anrechenbare Einkommen deiner Eltern (nach großzügigen Freibeträgen), dein eigenes Einkommen über der Minijob-Grenze von 603 € und dein Vermögen über 15.000 € (ab 30: 45.000 €). Was übrig bleibt, wird ausgezahlt — die Hälfte als Zuschuss, die Hälfte als zinsloses Darlehen mit 10.010-€-Deckel.

Wie viel das bei deinen Zahlen ist, zeigt dir unser BAföG-Rechner in zwei Minuten — anonym und ohne Anmeldung.

Ausblick: Das ändert sich 2027–2029

WannWasNeu
SoSe 2027Wohnpauschale steigt440 € (+60 €)
WiSe 2027/28Grundbedarf steigt503 €
SoSe 2029Grundbedarf auf Grundsicherungsniveau563 €

Für das aktuelle Wintersemester 2026/27 bleibt es bei den obigen Sätzen — warten lohnt sich also nicht, im Gegenteil: Jeder Monat ohne Antrag ist eine verlorene Rate.

Extra: 1.000 € Studienstarthilfe

Wenn deine Familie im Monat vor Studienbeginn Bürgergeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag bezogen hat und du bei Studienstart unter 25 bist, bekommst du zusätzlich einmalig 1.000 € Studienstarthilfe (§ 56a BAföG) — als Zuschuss, ohne Rückzahlung und ohne Anrechnung auf andere Leistungen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der BAföG-Höchstsatz 2026/27?

992 € pro Monat für Studierende, die nicht bei den Eltern wohnen und ihre Kranken- und Pflegeversicherung selbst zahlen: 475 € Grundbedarf + 380 € Wohnpauschale + 102 € KV-Zuschlag + 35 € PV-Zuschlag. Wer familienversichert ist, erhält bis zu 855 €.

Wird das BAföG 2026 erhöht?

Nein — zum Wintersemester 2026/27 sieht das Gesetz keine Erhöhung vor. Die Wohnpauschale steigt erst zum Sommersemester 2027 auf 440 €, der Grundbedarf zum Wintersemester 2027/28 auf 503 €.

Bekommt jeder den Höchstsatz?

Nein. Der Höchstsatz ist der maximale Bedarf — davon zieht das Amt anrechenbares Einkommen der Eltern, des Ehepartners und dein eigenes Einkommen/Vermögen ab. Den vollen Satz bekommt, bei wem nach den Freibeträgen nichts anzurechnen ist.

Ist BAföG ein Geschenk oder ein Kredit?

Halb-halb: 50 % sind Zuschuss, 50 % zinsloses Staatsdarlehen. Die Rückzahlung ist auf maximal 10.010 € gedeckelt und beginnt erst 5 Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer.

Bereit für deinen Antrag?

Anspruch in 2 Minuten prüfen — oder den kompletten Antrag in ~30 Minuten fertigmachen: Formblatt 1 automatisch befüllt, Nachweise geprüft, Versand ans zuständige Amt.

Quellen

Sorgfältig recherchiert, aber keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Gesetz und der Bescheid deines Amts für Ausbildungsförderung. Stand: 25.08.2026.