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Du bekommst schon BAföG?

BAföG-Folgeantrag — Weiterförderung ohne Lücke.

BAföG gibt es immer nur für 12 Monate. Damit die Zahlung nicht abreißt, gehört dein Folgeantrag zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums ins Amt (§ 50 Abs. 4 BAföG). Wir führen dich durch, prüfen jeden Nachweis und reichen fristgerecht ein — Ausfüllen ist kostenlos.

Schon mybafoeg-Kunde? Dein Folgeantrag wartet mit Datenübernahme im Dashboard — fertig in ~5 Minuten.

Die 2-Monats-Regel

Vollständiger Antrag zwei Kalendermonate vor Ablauf = das Amt zahlt notfalls unter Vorbehalt weiter, auch wenn es nicht rechtzeitig entscheidet. Zu spät dran? Dann zählt § 15: Förderung frühestens ab dem Antragsmonat — jeder verpasste Monat ist endgültig weg.

Das muss neu ins Amt

Formblatt 1 mit aktuellen Angaben, Studienbescheinigung nach § 9 fürs neue Semester, Formblatt 3 der Eltern — es zählt ein neues vorletztes Kalenderjahr, die Einkommensrunde läuft komplett neu. Formblatt 2, 3 und 5 gibt es bei uns mit deinen Daten vorbefüllt.

Ab dem 5. Fachsemester: § 48

Ohne Leistungsnachweis (Formblatt 5, Zwischenprüfung oder ECTS-Bescheinigung) wird ab dem 5. Fachsemester nicht weitergefördert. Wir fragen ihn automatisch als Pflichtnachweis ab und prüfen ihn, bevor das Amt ihn sieht.

Häufige Fragen zum Folgeantrag

Wann muss der Folgeantrag gestellt werden?

Am besten zwei Kalendermonate vor Ablauf deines Bewilligungszeitraums (das Ende steht im Bescheid). Liegt der vollständige Antrag so früh vor, zahlt das Amt notfalls unter Vorbehalt weiter, selbst wenn es nicht rechtzeitig entscheidet (§ 50 Abs. 4 BAföG).

Ich habe meinen Erstantrag woanders gestellt — kann ich den Folgeantrag über mybafoeg machen?

Ja. Du gibst im ersten Abschnitt dein bisheriges Amt und deine Förderungsnummer an — beides landet korrekt auf Formblatt 1, das Amt führt deine Akte einfach weiter. Der geführte Antrag dauert rund 30 Minuten; ab dem nächsten Jahr geht es bei uns mit Datenübernahme in etwa 5 Minuten.

Welche Unterlagen brauche ich?

Formblatt 1 mit aktuellen Angaben, die Studienbescheinigung nach § 9 fürs neue Semester und Formblatt 3 deiner Eltern mit dem Einkommen des neuen vorletzten Kalenderjahres. Ab dem 5. Fachsemester zusätzlich den Leistungsnachweis nach § 48 (Formblatt 5 oder ECTS-Bescheinigung) — Formblatt 5 bekommst du bei uns vorbefüllt.

Was kostet das?

Das Ausfüllen ist kostenlos. Erst wenn du den fertigen Antrag freischalten und ans Amt senden willst, kostet es einmalig 29,99 € inkl. MwSt. — mit Nachweisprüfung, Versand und Geld-zurück-Garantie bei Ablehnung der Höhe nach.

Mehr Details im Ratgeber: BAföG-Folgeantrag — Frist, Unterlagen, Leistungsnachweis