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BAföG-Folgeantrag 2026/27: Frist, Unterlagen — und wie die Zahlung nicht abreißt

Zuletzt geprüft am 31.08.2026 · 6 Min. Lesezeit · von der mybafoeg-Redaktion

BAföG ist keine Dauerleistung: Bewilligt wird immer nur ein Bewilligungszeitraum, in der Regel 12 Monate (§ 50 Abs. 3 BAföG). Danach stoppt die Zahlung — nicht, weil sich etwas geändert hätte, sondern weil niemand rechtzeitig den Folgeantrag gestellt hat. Genau dieser Stopp ist vermeidbar, und zwar mit einer einzigen Regel.

Die 2-Monats-Regel: So reißt die Zahlung nicht ab

§ 50 Abs. 4 BAföG ist die wichtigste Vorschrift für alle, die schon gefördert werden: Liegt dein vollständiger Folgeantrag mindestens zwei Kalendermonate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums vor und hat das Amt bis zum Ablauf noch nicht entschieden, wird unter Vorbehalt weitergezahlt — in Höhe deiner bisherigen Raten. Dein Konto merkt vom Amtsstau nichts.

Endet dein Bewilligungszeitraum im September, gehört der Folgeantrag bis Ende Juli ins Amt — vollständig, mit Nachweisen. „Vollständig" ist die Bedingung, an der die Weiterzahlung hängt.

Verpasst du die zwei Monate, ist noch nichts verloren — aber die Weiterzahlungs-Garantie entfällt, und bei später Antragstellung greift die harte Grenze des § 15: Gefördert wird frühestens ab dem Antragsmonat. Jeder Monat nach Ablauf des alten Zeitraums ohne neuen Antrag ist endgültig weg — mehr dazu im Artikel zur BAföG-Frist.

Was neu eingereicht werden muss

UnterlageWarum erneut?
Formblatt 1 (Antrag)Der Folgeantrag ist formal ein vollwertiger Antrag — alle Angaben müssen aktuell sein
Studienbescheinigung nach § 9Fürs neue Semester — die alte gilt nicht weiter
Formblatt 3 der ElternEs zählt jetzt ein neues vorletztes Kalenderjahr (§ 24 BAföG) — die Einkommensrunde läuft komplett neu
VermögensangabenStichtag ist der neue Antragstag (§ 28 BAföG)
Leistungsnachweis (ab 5. Fachsemester)Formblatt 5 oder ECTS-Bescheinigung nach § 48 BAföG — siehe unten

Was nicht neu muss: Mietvertrag und Krankenversicherungsnachweis nur bei Änderungen, der tabellarische Lebenslauf nur beim Erstantrag. Die vollständige Übersicht steht in der Unterlagen-Checkliste.

Ab dem 5. Fachsemester: Leistungsnachweis nach § 48

Ab dem fünften Fachsemester fördert das Amt nur weiter, wenn du die bis zum Ende des vierten Fachsemesters üblichen Leistungen nachweist (§ 48 Abs. 1 BAföG). Drei Wege sind zulässig: ein Zwischenprüfungszeugnis, das Formblatt 5 (füllt das Prüfungsamt aus und stempelt es) oder eine nach Beginn des 4. Fachsemesters ausgestellte ECTS-Bescheinigung, wenn deine Punktzahl dem Soll entspricht.

Liegst du unter dem Soll — etwa wegen Krankheit, Gremienarbeit oder Pflege — kann das Amt die Vorlage auf Antrag nach hinten schieben (§ 48 Abs. 2 BAföG). Das musst du aktiv beantragen und begründen, bevor der Antrag abgelehnt wird.

Die Eltern-Runde läuft komplett neu

Der häufigste Denkfehler beim Folgeantrag: „Das Amt kennt doch schon alles." Beim Einkommen stimmt das nicht — für den neuen Bewilligungszeitraum zählt ein neues vorletztes Kalenderjahr. Deine Eltern füllen Formblatt 3 komplett neu aus, mit dem Steuerbescheid des neuen Jahres. Ist ihr Einkommen inzwischen gesunken, lohnt der Aktualisierungsantrag (Formblatt 7) — wie die Anrechnung genau funktioniert, zeigt der Artikel zum Eltern-Einkommen.

Folgeantrag mit mybafoeg

  • Du beziehst schon BAföG und bist neu hier? Beim Folgeantrag-Einstieg beantworten wir die Bestandsfragen (bisheriges Amt, Förderungsnummer) gleich im ersten Abschnitt — der Antrag landet korrekt als Folgeantrag auf Formblatt 1.
  • Du hast den Erstantrag über uns gestellt? Ein Klick übernimmt alle Vorjahresdaten in den neuen Antrag — du prüfst nur, was sich geändert hat, fertig in etwa 5 Minuten. Wir erinnern dich rechtzeitig vor Ablauf des Bewilligungszeitraums.
  • In beiden Fällen prüfen wir jeden Nachweis, bevor das Amt ihn sieht — inklusive Formblatt 5, das du bei uns mit deinen Daten vorbefüllt herunterlädst.

Häufige Fragen

Wann muss ich den BAföG-Folgeantrag stellen?

Idealerweise zwei Kalendermonate vor Ablauf deines Bewilligungszeitraums — das Ende steht in deinem Bescheid. Liegt der vollständige Antrag so früh vor und entscheidet das Amt nicht rechtzeitig, wird unter Vorbehalt weitergezahlt (§ 50 Abs. 4 BAföG). Wer später dran ist: Es gilt § 15 — gefördert wird frühestens ab dem Antragsmonat.

Welche Unterlagen brauche ich für den Folgeantrag?

Formblatt 1 mit allen aktuellen Angaben, die Studienbescheinigung nach § 9 fürs neue Semester, Formblatt 3 der Eltern mit dem Einkommen des neuen vorletzten Kalenderjahres sowie aktuelle Vermögensangaben zum Antragstag. Ab dem 5. Fachsemester kommt der Leistungsnachweis nach § 48 dazu (Formblatt 5 oder ECTS-Bescheinigung).

Was passiert, wenn ich den Folgeantrag zu spät stelle?

Dann entsteht eine Zahlungslücke: Der neue Bewilligungszeitraum beginnt frühestens im Antragsmonat (§ 15 BAföG). Wer den Antrag erst nach Ablauf des alten Zeitraums stellt, verliert die dazwischenliegenden Monate unwiederbringlich.

Ist der Folgeantrag einfacher als der Erstantrag?

Ja, spürbar: Viele Angaben bleiben gleich, das Amt kennt dich, und die Bearbeitung geht meist schneller (3–6 Wochen). Bei mybafoeg werden deine Vorjahresdaten übernommen — du prüfst nur, was sich geändert hat.

Bereit für deinen Antrag?

Anspruch in 2 Minuten prüfen — oder den kompletten Antrag in ~30 Minuten fertigmachen: Formblatt 1 automatisch befüllt, Nachweise geprüft, Versand ans zuständige Amt.

Quellen

Sorgfältig recherchiert, aber keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Gesetz und der Bescheid deines Amts für Ausbildungsförderung. Stand: 31.08.2026.