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BAföG in der Berufsschule oder Ausbildung? Wann BAföG gilt — und wann BAB

Zuletzt geprüft am 31.08.2026 · 5 Min. Lesezeit · von der mybafoeg-Redaktion

Kaum eine Frage sorgt für mehr Verwirrung als diese: „Gibt es BAföG für die Ausbildung?" Die ehrliche Antwort: Kommt darauf an, welche Ausbildung. Das BAföG kennt Schulen — aber keine Betriebe. Und genau daran entscheidet sich alles.

Die Ein-Frage-Prüfung: Gibt es einen Ausbildungsbetrieb?

Duale AusbildungSchulische Ausbildung
AlltagBetrieb + Berufsschule (1–2 Tage/Woche)Vollzeit-Unterricht an einer Schule
Vertrag & GeldAusbildungsvertrag mit Vergütungmeist kein Vertrag, keine Vergütung
Typische BeispieleKfz-Mechatronik, Einzelhandel, IndustriekauffrauPTA, Sozialassistenz, Erzieher (Fachschule), FOS
FörderungBAB (Agentur für Arbeit)Schüler-BAföG (Vollzuschuss)
Faustregel: Bekommst du eine Ausbildungsvergütung vom Betrieb, ist BAB zuständig. Sitzt du in Vollzeit in der Schule, ist es Schüler-BAföG — und das musst du nicht zurückzahlen (§ 17 Abs. 1 BAföG).

Der BAB-Weg für Azubis

Berufsausbildungsbeihilfe (§ 56 SGB III) bekommst du in einer betrieblichen Ausbildung, wenn du nicht mehr bei den Eltern wohnst (z. B. weil der Betrieb zu weit weg ist) und die Vergütung nicht reicht. Die Höhe hängt von Vergütung, Miete und Elterneinkommen ab. Beantragt wird sie bei deiner Agentur für Arbeit, am besten vor Ausbildungsbeginn — rückwirkend gibt es sie höchstens ab dem Antragsmonat. Zusätzlich prüfenswert: Wohngeld und das Kindergeld, das deine Eltern bis zu deinem 25. Geburtstag weiter bekommen.

Der BAföG-Weg für Schüler

Besuchst du eine Berufsfachschule, Fachoberschule, Fachschule oder ein Kolleg in Vollzeit, bist du ein Schüler-BAföG-Fall: je nach Schulform bis zu 736 € monatlich plus Versicherungszuschlag, als Vollzuschuss. Zuständig ist das Amt der Kreis- oder Stadtverwaltung am Wohnort deiner Eltern — nicht das Studierendenwerk. Alle Sätze, Schulformen und Unterlagen stehen im großen Schüler-BAföG-Ratgeber; den Antrag stellst du komplett über mybafoeg.

Grenzfall Gesundheitsberufe: Die generalistische Pflegeausbildung ist seit 2020 vergütet und läuft mit Ausbildungsvertrag — sie ist deshalb kein BAföG-Fall. Unvergütete Schulausbildungen wie PTA oder viele Therapieberufe dagegen schon. Im Zweifel: Frag uns über das Support-Widget, wir schauen auf deinen konkreten Fall.

Häufige Fragen

Bekomme ich BAföG für die Berufsschule?

Nein — die Berufsschule als Teil einer dualen Ausbildung (Betrieb + Berufsschule) ist nicht BAföG-förderfähig (§ 2 BAföG). Dafür gibt es Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) von der Agentur für Arbeit, wenn du nicht mehr bei den Eltern wohnen kannst. Etwas anderes ist die Berufsfachschule: Diese schulische Vollzeit-Ausbildung wird mit Schüler-BAföG gefördert.

Was ist der Unterschied zwischen Berufsschule und Berufsfachschule?

Die Berufsschule besucht man an 1–2 Tagen pro Woche neben der Arbeit im Ausbildungsbetrieb (dual). Die Berufsfachschule ist eine Vollzeit-Schule ohne Betrieb — etwa für PTA, Sozialassistenz oder kaufmännische Assistenzberufe. Nur die Berufsfachschule ist BAföG-förderfähig.

Was bekomme ich in einer dualen Ausbildung stattdessen?

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) von der Agentur für Arbeit — abhängig von Ausbildungsvergütung, Wohnsituation und Elterneinkommen. Dazu ggf. Wohngeld und Kindergeld (das deine Eltern bis 25 weiter erhalten). Den unverbindlichen BAB-Rechner gibt es direkt bei der Arbeitsagentur.

Ich mache eine schulische Ausbildung mit Ausbildungsvertrag und Gehalt — was gilt?

Bei vergüteten Ausbildungen wie der generalistischen Pflegeausbildung scheidet BAföG in der Regel aus, weil es sich nicht um eine förderfähige Schulausbildung im Sinne des § 2 BAföG handelt. Unvergütete schulische Ausbildungen (z. B. PTA, Physiotherapie an vielen Schulen, Erzieher an Fachschulen) sind dagegen BAföG-Fälle.

Bereit für deinen Antrag?

Anspruch in 2 Minuten prüfen — oder den kompletten Antrag in ~30 Minuten fertigmachen: Formblatt 1 automatisch befüllt, Nachweise geprüft, Versand ans zuständige Amt.

Quellen

Sorgfältig recherchiert, aber keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Gesetz und der Bescheid deines Amts für Ausbildungsförderung. Stand: 31.08.2026.